Wahlinformationen
Gemeinderatswahlordnung
Die aktuell gültige Gemeinderatswahlordnung finden Sie unter: NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Wichtige Termine
Datum | Termin-Bezeichnung | Anmerkung |
---|---|---|
Stichtag | ||
Einbringung von Wahlvorschlägen | spätestens 12 Uhr | |
Ergänzungs Wahlvorschläge | spätestens | |
Antrag auf Wahlkarten (schriftlich) | spätestens | |
Antrag auf Wahlkarten (mündlich) | spätestens 12 Uhr | |
Entleerung des Briefkastens mit Wahlkarten | Punkt 06:30 | |
Wahltag |
Wahlsprengel
Wahlsprengel | Adresse | Wahlzeiten |
---|---|---|
Hernstein (Sprengel 1) | Gemeindeamt Hernstein | 08:00 – 14:00 Uhr |
Aigen (Sprengel 2) | ehemaliges GH Steiner | 08:00 – 13:00 Uhr |
Grillenberg (Sprengel 3) | FF-Haus Grillenberg | 08:00 – 12:00 Uhr |
Neusiedl (Sprengel 4) | FF-Haus Neusiedl | 08:00 – 11:00 Uhr |
Wer ist Wahlberechtigt
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde, zum Stichtag (21.10.2019), einen ordentlichen Wohnsitz hat.
Briefwahl
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 schriftlich (Brief, Mail oder Fax) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.
Bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Vorzugsstimmen
Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten Vorzugsstimmen zu vergeben:
- keine Vorzugsstimme eingetragen: Sie vergeben automatisch Vorzugsstimmenpunkte in der Reihenfolge der aufgestellten Kandidaten
- Eine Vorzugsstimme eingetragen: Nur diese Person erhält die max Anzahl an Vorzugsstimmenpunkte
- Mehrere Vorzugsstimmen eingetragen: Die erstegereite Person bekommt die max Anzahl an Vorzugstimmenpunkte, die nächste um einen weniger, usw, bis die Anzahl der zustehenden Mandate erreicht wurde
Achtung: Bei dieser Wahl gilt Person vor Partei! Das heißt: Geben Sie eine Vorzugsstimme einer Person einer Partei der Sie nicht die „Parteistimme“ gegeben haben, wählen Sie automatisch die Partei für die Ihre Vorzugsstimmen Kandidat kandidiert.
Wahlverfahren
Als Wahlverfahren wird das D’Hondt-Verfahren (Divisorverfahren mit Abrundung) angewendet.
Im Gegensatz zu Sainte-Laguë ist D’Hondt ein Wahlverfahren, dass die stärkeren Parteien etwas bevorzugt wodurch sich keine Sitzverteilung nach Idealanspruch ergibt.
Anmerkung
Alle hier angeführten Daten sind ohne Gewähr und haben daher keine Rechtsverbindlichkeit!