Wahlinformationen

Gemeinderatswahlordnung

Die aktuell gültige Gemeinderatswahlordnung finden Sie unter: NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

Wichtige Termine

Datum Termin-Bezeichnung Anmerkung
Stichtag
Einbringung von Wahlvorschlägen spätestens 12 Uhr
Ergänzungs Wahlvorschläge spätestens
Antrag auf Wahlkarten (schriftlich) spätestens
Antrag auf Wahlkarten (mündlich) spätestens 12 Uhr
Entleerung des Briefkastens mit Wahlkarten Punkt 06:30
Wahltag

Wahlsprengel

Wahlsprengel Adresse Wahlzeiten
Hernstein (Sprengel 1) Gemeindeamt Hernstein 08:00 – 14:00 Uhr
Aigen (Sprengel 2) ehemaliges GH Steiner 08:00 – 13:00 Uhr
Grillenberg (Sprengel 3) FF-Haus Grillenberg 08:00 – 12:00 Uhr
Neusiedl (Sprengel 4) FF-Haus Neusiedl 08:00 – 11:00 Uhr

Wer ist Wahlberechtigt

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde, zum Stichtag (21.10.2019), einen ordentlichen Wohnsitz hat.

Briefwahl

Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 schriftlich (Brief, Mail oder Fax) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.

Bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.

Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.

Vorzugsstimmen

Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten Vorzugsstimmen zu vergeben:

  • keine Vorzugsstimme eingetragen: Sie vergeben automatisch Vorzugsstimmenpunkte in der Reihenfolge der aufgestellten Kandidaten
  • Eine Vorzugsstimme eingetragen: Nur diese Person erhält die max Anzahl an Vorzugsstimmenpunkte
  • Mehrere Vorzugsstimmen eingetragen: Die erstegereite Person bekommt die max Anzahl an Vorzugstimmenpunkte, die nächste um einen weniger, usw, bis die Anzahl der zustehenden Mandate erreicht wurde

Achtung: Bei dieser Wahl gilt Person vor Partei! Das heißt: Geben Sie eine Vorzugsstimme einer Person einer Partei der Sie nicht die „Parteistimme“ gegeben haben, wählen Sie automatisch die Partei für die Ihre Vorzugsstimmen Kandidat kandidiert.

Wahlverfahren

Als Wahlverfahren wird das D’Hondt-Verfahren (Divisorverfahren mit Abrundung) angewendet.
Im Gegensatz zu Sainte-Laguë ist D’Hondt ein Wahlverfahren, dass die stärkeren Parteien etwas bevorzugt wodurch sich keine Sitzverteilung nach Idealanspruch ergibt.
Vergleich Sainte-Laguë/d’Hondt

Anmerkung

Alle hier angeführten Daten sind ohne Gewähr und haben daher keine Rechtsverbindlichkeit!

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